Leinenpflicht: Das sollten Hundebesitzer wissen.

Die Leinenpflicht ist für Hundehalter ein wichtiges Thema.
Wir klären auf, in welchen Bundesländern Ihr Hund besser an der Leine bleiben sollte. 

Für Hundebesitzer und ihre Vierbeiner gibt es nichts Schöneres als gemeinsam durch Wald und Wiesen zu streifen. Bis zu vier Mal am Tag braucht ein Hund seinen Auslauf, um artgerecht leben zu können und Freilauf ist dabei sehr wichtig für die Fellnase. Nicht jeder Hundehalter kann seinem Hund einen Garten bieten, sodass ausgiebige Spaziergänge umso wichtiger sind. Insbesondere beim Thema Freilauf im Wald ist hier aber in einigen Bundesländern Vorsicht geboten. Die Leinenpflicht regelt, wann und wo Sie Ihren Hund nur an der Leine ausführen dürfen, denn das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wir klären Sie über aktuelle Regelungen auf. 

Wie ist die Leinenpflicht in Deutschland geregelt?

Da die Leinenpflicht in Deutschland auf Länderebene geregelt wird und dabei in jedem Bundesland auf alle bestehenden Hundegesetze und Landeswaldgesetze Bezug genommen werden muss, kann man als Hundehalter schnell durcheinanderkommen, vor allem, wenn man mit seinem Vierbeiner in einem anderen Bundesland Urlaub macht. Ortsfremde sollten sich daher immer rechtzeitig beim zuständigen Ortsamt erkundigen. 

Eine generelle, deutschlandweite Anleinpflicht, welche für alle Hunde überall gilt, gibt es jedoch nicht. Diese wäre sowohl verfassungsmäßig, als auch tierschutzrechtlich nicht zulässig.

Wann ist ein Hund an der Leine zu führen?

Städte und Gemeinden können in ihren jeweiligen Bundesländern ebenfalls gesonderte Regelungen zur Leinenpflicht haben. Meist müssen Hundebesitzer ihre Tiere in öffentlichen Anlagen, in Fußgängerzonen, an Haltestellen, sowie auf öffentlichen Grünflächen und in der Nähe von Wohngebieten und Kinderspielplätzen anleinen. Da die genauen Orte hier für jedes Bundesland und für jede Gemeinde mehr oder weniger detailliert aufgelistet sind, lohnt es sich als Hundehalter, genaue Informationen einzuholen, um ein mögliches Bußgeld zu vermeiden. 

Die Leinenpflicht wird für Wald und Forst in den jeweiligen Waldgesetzen der Bundesländer geregelt. In den folgenden sieben Bundesländern ist eine generelle Leinenpflicht im Wald vorgeschrieben:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfahlen*
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

*in NRW dürfen Hunde auf dem Waldweg ohne Leine laufen.

In den folgenden Bundesländern ist der Freilauf im Wald außer in der Brut-und Setzzeit ca. vom 1. März bis zum 15. Juli weitgehend erlaubt:

  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt

Lediglich in fünf Bundesländern gibt es keine offizielle Leinenpflicht im Wald. Hier dürfen Hunde frei im Wald laufen, wenn sie jederzeit abrufbar sind:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen

Leinenpflicht für gefährliche Hunde!

Einige Bundesländer haben eine Rasseliste, auf der sogenannte 'gefährliche Hunderassen' vermerkt sind. Hierzu zählen meist Rassen wie der Staffordshire Bullterrier, der American Staffordshire Terrier, der American Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen. Da diese Rassen amtlich als besonders gefährlich und möglicherweise bissig eingestuft werden, sind sie im Zuge der Gefahrenabwehr immer an der Leine zu führen. Diese Regelungen sind in den Hundehaltergesetzen bzw. –verordnungen der Länder nachzulesen.

Warum gibt es eine Leinenpflicht?

Im Wesentlichen wurde die Leinenpflicht zur Gefahrenabwehr eingeführt. Ziel ist es, die Bevölkerung und vor allem Kinder vor aggressiven Hunden zu schützen. Deutlich wird dies daran, dass sich die Anleinpflicht meist auf öffentliche Plätze oder zentrale Orte mit viel Verkehr bezieht. 

Dieser Schutz hat sich mittlerweile in vielen Bundesländern auf die Natur ausgeweitet. So besteht in Naturschutzgebieten oder an öffentlichen Badestellen und Stränden meist ein generelles Hundeverbot. Außerdem müssen Hunde in vielen Bundesländern in Wald und Forst an der Leine geführt werden, um Wildtiere zu schützen, die durch wildernde Hunde in Gefahr gebracht werden könnten. 

Eine besondere Regelung ist hier die Leinenpflicht in der Brut-und Setzzeit, die in einigen Bundesländern gilt. 

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Leinenpflicht?

Ein Verstoß gegen die Leinenpflicht wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Meist werden Bußgelder verordnet die bis maximal 50.000 Euro hoch sein können. Hier kommt es auf die Einzelfallprüfung an und ob ein Folgeschaden entstanden ist, der durch das korrekte Anleinen hätte verhindert werden können. Wurden beispielsweise Menschen gefährdet oder liegen Beschwerden vor, fällt die Strafe entsprechend höher aus. Stichprobenartige Kontrollen in öffentlichen Parks werden von Ordnungs- und Veterinärämtern durchgeführt. 

Natürlich ist das entsprechende Landesgesetz auch im Hinblick auf das Bußgeld entscheidend.

Tötungsrecht für wildernde Hunde!

Wichtig für alle Hundehalter zu wissen ist, dass in allen Bundesländern, ausgenommen von Sachsen, ein Tötungsrecht für wildernde Hunde besteht. Diese dürfen in Wald und Forst (vor allem in Jagdgebieten) von Jagdschutzberechtigten erschossen werden, wenn sie wildlebenden Tieren nachstellen, sie gar reißen oder anders gefährden. Dieses Tötungsrecht für wildernde Hunde ist in einigen Bundesländern jedoch stark reglementiert oder beispielsweise nur gewährt, wenn der Hund nicht unter direkter Einwirkung seines Halters steht. In einigen Bundesländern muss der Jäger auch zuvor Versuche unternehmen, das Tier, ohne es zu töten, einzufangen. 

Geben Sie also vor allem im Wald immer gut Acht auf ihren Hund oder führen ihn an der Leine, damit Sie auf der sicheren Seite sind. 

(Quelle: einfachtierisch.de)

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