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Wir sind wegen Förderung des Hundesports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO) nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Wiesbaden vom 30.10.2025 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Die Körperschaft fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Hundesports verwendet wird.

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