Wesenstest beim Hund: 5 wissenswerte Fakten.

Der Wesenstest beim Hund bezeichnet eine Untersuchung des Gefahrenpotenzials, das von bestimmten Hunderassen ausgehen kann. Die entsprechenden Regeln werden von den einzelnen Bundesländern festgelegt.

Wann wird ein Wesenstest durchgeführt?
Für Hunde auf den sogenannten Rasselisten der Bundesländer gelten besondere Vorschriften, beispielsweise eine Leinen- oder Maulkorbpflicht. Unter Umständen werden Halter auch dazu verpflichtet, ihren Garten einzuzäunen. Halten Sie sich nicht an die Vorschriften, drohen hohe Geldstrafen. Sie können jedoch von den speziellen Auflagen freigestellt werden. Dafür müssen die Tiere den Wesenstest bestehen.

In Ausnahmefällen können Hunde auch zu einem Wesenstest verpflichtet werden. Wenn die Hunde durch aggressives Verhalten wie Beißen aufgefallen sind und es zu einer Anzeige gekommen ist, muss im Rahmen eines Gutachtens geklärt werden, inwieweit das Tier eine Gefahr darstellt.

Für welche Hunderasse in Ihrem Bundesland ein Wesenstest notwendig wird, können Sie bei Ihrem zuständigen Amt erfragen. Auch im Netz stellen die Länder die jeweiligen Vorgaben in aller Regel zur Verfügung.

Wer führt den Wesenstest durch?
Wesentests fallen in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Die betreffenden Ämter legen die Hunderassen fest, bei denen sie eine Gefährlichkeit vermuten.

Die Haltung mancher Hunderassen kann ganz verboten sein.

Für den Wesenstest von Hunden sind je nach Bundesland Tierärzte, das Ordnungsamt oder das Veterinäramt zuständig. In Niedersachsen etwa wird der Wesenstest von erfahrenen Tierärzten durchgeführt. Die Ärzte müssen ein hohes Maß an theoretischem Wissen im gesamten Bereich des Hundeverhaltens mitbringen, das sie durch die Teilnahme an Weiterbildungsstunden nachweisen. Daneben ist Praxiserfahrungen im alltäglichen Umgang mit Hunden notwendig. Die Veterinäre sollten in der Lage sein, Krankheiten beim Hund schnell zu erkennen und deuten zu können. Diese können sich in nicht unerheblichem Umfang auf das Verhalten des Tieres auswirken. Die Tierärzte sind weiterhin an gewisse gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden und unterliegen der Schweigepflicht.

Was kostet ein Wesenstest?
Da jedes Bundesland bei der Durchführung des Wesenstests anders verfährt, können auch die Kosten mitunter stark variieren. Oftmals wird zur Zulassung zum Wesenstest ein bestandener Sachkundenachweis gefordert. Dabei wird in einem theoretischen und praktischen Teil das Wissen des Hundehalters in Bezug auf das Verhalten, die Haltung und das Führen eines Hundes überprüft. Der Sachkundenachweis kostet zwischen 50 und 200 Euro, wie das Tiermedizin-Portal "vetion.de" berichtet.

Wie läuft ein Wesenstest ab?
Der Wesenstest läuft je nach Bundesland anders ab. Allgemein gesprochen wird der Hund beim Wesenstest verschiedenen Situationen ausgesetzt und auf seine Reaktion hin getestet. Das sind einerseits alltägliche Szenarien. Andererseits simulieren die Prüfer bewusst Situationen, in denen der Hund gereizt wird. Unter solchen Umständen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Hund aggressiv verhält.

Getestet wird der Kontakt des Hundes zu seiner Umwelt, zu anderen Hunden und zum Menschen. Wie reagiert er auf Jogger oder Radfahrer, wie verhält er sich in engen Räumen oder im Straßenverkehr? Dem MDR-Magazin "Tierisch, tierisch" zufolge ist es normal, dass Hunde in bestimmten Situationen bellen oder knurren. Das macht sie aber nicht per se zu Gefahrhunden. Beurteilt wird laut "vetion.de", ob der Hund ängstlich, neutral oder schreckhaft reagiert. Jedoch wird nur eine offensiv aggressive Reaktion, also wenn der Hund mit der Absicht zu Beißen nach vorne geht, als negativ bewertet. 

Das Ergebniss: Befreiung von der Maulkorbpflicht?
Nach dem Test setzt der Prüfer ein Gutachten mit den Ergebnissen auf. Das Gutachten wird an die Behörde weitergeleitet. Dort entscheiden die Beamten dann, ob der Hund beispielsweise eine Unbedenklichkeitsplakette erhält oder von der Maulkorb- oder Leinenpflicht befreit wird. Hat der Hund den Wesenstest nicht bestanden, gelten entsprechend die gleichen Sanktionen wie vor dem Wesenstest. Der Wesenstest kann mindestens einmal wiederholt werden. In Ausnahmefällen kann der Hund jedoch auch beschlagnahmt werden.

Auf die Hundesteuer, die bei gefährlichen Hunden teilweise höher liegt als bei normalen Hunden, hat auch ein bestandener Wesenstest in der Regel keine Auswirkung.

(Quelle: einfachtierisch.de)

 
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